Ablauf
Alle Beiträge anzeigenWie viel Leistungen stehen mir zu?
Um herauszufinden, ob Ihnen wirklich die korrekte Leistung ausgezahlt wird, können Sie gerne auf unseren Hartz 4 Rechner zurückgreifen, um einen groben Überblick zu gewinnen: https://hartz4widerspruch.de/rechner/
Können Sie einstweiligen Rechtsschutz für mich beantragen?
Leider können wir in Ihrem Fall keinen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen.
Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten den bestmöglichen Service zu bieten und das könnten wir in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren leider nicht gewährleisten. Sie können den Antrag aber auch selbst beim Sozialgericht stellen; die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht zwingend erforderlich.
Wir hoffen, dass sich Ihre Probleme in Kürze lösen und sind in allen anderen Angelegenheiten wir gewohnt für Sie da!
Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen bzw zum Termin zum Jobcenter gehen?
Mit einer Anhörung wird ihnen rechtliches Gehör gewährt, Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, auf diese zu antworten.
Zu einem Termin im Rahmen des Widerspruchsverfahrens müssen Sie nicht erscheinen.
Aber Achtung: Normale Meldetermine im Rahmen der Arbeitsvermittlung müssen Sie auch während eines Widerspruchsverfahrens wahrnehmen! Auch während eines Widerspruchsverfahrens gelten die allgemeinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter.
Muss ich Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (BH/PKH) zurückzahlen, wenn ich wieder Arbeit habe oder sich meine Situation verbessert?
💡 Beratungshilfe (BH)
Die Beratungshilfe muss in keinem Fall zurückgezahlt werden.
Alle weiteren Kosten übernimmt dauerhaft die Staatskasse.
⚖️ Prozesskostenhilfe (PKH)
Die bewilligte Prozesskostenhilfe kann zurückzuzahlen sein,
wenn sich innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens
Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse wesentlich verbessern (§ 120a ZPO).
Das Gericht prüft in diesem Zeitraum regelmäßig, ob Sie nun leistungsfähig sind.
In diesem Fall kann eine Ratenzahlung oder teilweise Rückforderung angeordnet werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Jeder Bescheid wird individuell geprüft, somit können wir auch keine pauschale Bearbeitungszeit nennen - jeder Bescheid ist individuell, sowie die Berechnungsgrundlage und persönlichen Verhältnisse der Mandanten. Darüber hinaus befinden wir uns bei der Bescheidprüfung in einem Fristgeschäft, somit ist diese auch relevant dafür, wann welcher Bescheid geprüft wird.
Machen Sie sich bitte keine Sorgen, wir werden aber innerhalb der Frist tätig.
Danach gilt:
Widerspruchsverfahren: Das Jobcenter hat dem Gesetz nach eine Frist von 3 Monaten, um über den Widerspruch zu entscheiden. Dies lässt sich nicht beschleunigen.
Untätigkeitsklage: Nach Ablauf von 3 Monaten nach Widerspruchserhebung können wir frühestens Untätigkeitsklage erheben.
Klageverfahren: Ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht dauert in erster Instanz durchschnittlich 1 bis 1 1/2 Jahre. Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab, so dass wir keine verbindliche Aussage darüber machen können, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Wie viel Zeit hat man, um Widerspruch auf den Bescheid einzulegen?
Die Widerspruchsfrist beginnt grundsätzlich mit Zugang des Bescheides und beträgt einen Monat. Dabei gilt die Vermutung dass die regelmäßige Postlaufzeit 3 Tage beträgt. Der Fristablauf tritt somit regelmäßig 3 Tagen und einem Monat nach Ausstellungsdatum des Bescheides ein.
Haben Sie den Bescheid nachweislich früher oder später erhalten, beginnt die Frist von einem Monat ab diesem Zeitpunkt.
Dokumente
Alle Beiträge anzeigenIch habe Ihenn bereits eine Umsatzanzeige geschickt. Warum benötigen Sie diese nochmals?
Eine Umsatzanzeige ist für einen Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe nicht ausreichend. Da Umsatzanzeigen filterbar sind, akzeptieren die Gerichte diese als nicht als Nachweis. Bitte senden Sie uns daher Kontoauszüge. Diese können Sie auch in digitaler Form in Ihrem Online-Banking herunterladen.
Ich habe mehrere Fälle bei Ihnen. Warum fordern Sie immer dieselben Unterlagen an?
Sollten Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt haben:
Wir müssen für jedes Verfahren einen eigenständigen Antrag auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe stellen. Deswegen müssen wir diese Unterlagen in jedem Ihrer Verfahren jeweils von Ihnen anfordern.
Handelt es sich um Kontoauszüge?
Kontoauszüge: Da wir für jeden Beratungshilfeantrag immer die Kontoauszüge der aktuell letzten 6 Wochen benötigen, werden die Kontoauszüge mehrfach bei Ihnen angefordert, da die uns vorliegenden Kontoauszüge nicht mehr aktuell genug sind.
Nachweise für das Widerspruchs-/Klageverfahren:
Wir benötigen in jeder Akte immer aktuelle Unterlagen. Deswegen kann es vorkommen, dass wir von Ihnen Unterlagen anfordern, die Sie bereits zu einer anderen Akte schon einmal übersandt haben.
Doppelte Akte:
Sie haben Ihren Bescheid mehrfach bei uns angelegt, so dass die benötigten Unterlagen aus jeder Akte heraus angefordert wurden. Wir werden die doppelte Akte nun schließen, damit keine weiteren Aufforderungen mehr erfolgen.
Kosten
Alle Beiträge anzeigenWas genau ist Prozesskostenhilfe und was bedeutet es?
Sie hatten um Informationen zur Prozesskostenhilfe gebeten. Alle relevanten Informationen hierzu können Sie folgendem Link unserer Internetpräsenz entnehmen:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/prozesskostenhilfe/
Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn ich zum Zeitpunkt der Klageeinreichung oder des Gerichtstermines wieder einEinkommen habe?
Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Ob Prozesskostenhilfe trotz laufenden Einkommens bewilligt werden kann, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Bitte füllen Sie den Antrag trotz Erwerbstätigkeit vollständig aus und fügen die benötigten nachweise dazu bei. Das Sozialgericht wird prüfen, ob ein individueller Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.
Müssen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einen separaten Antrag auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe ausfüllen?
Für die Beratungshilfe, reicht es, wenn ein Antrag pro Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt wird.
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss muss jedoch jedes volljährige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine eigene Erklärung einreichen!
Ist es wirklich kostenlos?
Ja, für unsere Mandant:innen entstehen keine Kosten.
Widerspruchsverfahren sind gem. § 64 SGB X bzw. Gerichtsverfahren vor einem Sozialgericht nach §183 SGG für Hartz IV-Empfänger:innen kostenfrei. Sie müssen keine Gebühren oder Gerichtskosten zahlen.
Auch unsere Dienstleistung ist kostenlos für unsere Mandant:innen, sie müssen keine Anwaltskosten tragen.
Wenn wir Widerspruch oder Klage erheben, bitten wir Mandant:innen einen Antrag auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu stellen.
Im Fall einer Niederlage im Widerspruchs- oder Klageverfahren rechnen wir dann unsere Gebühren gegenüber der Staatskasse ab.
Unser Ziel ist es jedoch die Verfahren für unsere Mandant:innen zu gewinnen, in welchem Fall das Jobcenter die Rechtsanwaltgebühren tragen muss.