Für die Beratungshilfe, reicht es, wenn ein Antrag pro Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt wird.
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss muss jedoch jedes volljährige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine eigene Erklärung einreichen!
Für die Beratungshilfe, reicht es, wenn ein Antrag pro Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt wird.
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss muss jedoch jedes volljährige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine eigene Erklärung einreichen!