Kosten
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Was genau ist Prozesskostenhilfe und was bedeutet es?
Sie hatten um Informationen zur Prozesskostenhilfe gebeten. Alle relevanten Informationen hierzu können Sie folgendem Link unserer Internetpräsenz entnehmen:
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/prozesskostenhilfe/
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Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn ich zum Zeitpunkt der Klageeinreichung oder des Gerichtstermines wieder einEinkommen habe?
Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Ob Prozesskostenhilfe trotz laufenden Einkommens bewilligt werden kann, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Bitte füllen Sie den Antrag trotz Erwerbstätigkeit vollständig aus und fügen die benötigten nachweise dazu bei. Das Sozialgericht wird prüfen, ob ein individueller Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.
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Müssen alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einen separaten Antrag auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe ausfüllen?
Für die Beratungshilfe, reicht es, wenn ein Antrag pro Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt wird.
Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss muss jedoch jedes volljährige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine eigene Erklärung einreichen! -
Ist es wirklich kostenlos?
Ja, für unsere Mandant:innen entstehen keine Kosten.
Widerspruchsverfahren sind gem. § 64 SGB X bzw. Gerichtsverfahren vor einem Sozialgericht nach §183 SGG für Hartz IV-Empfänger:innen kostenfrei. Sie müssen keine Gebühren oder Gerichtskosten zahlen.
Auch unsere Dienstleistung ist kostenlos für unsere Mandant:innen, sie müssen keine Anwaltskosten tragen.Wenn wir Widerspruch oder Klage erheben, bitten wir Mandant:innen einen Antrag auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu stellen.
Im Fall einer Niederlage im Widerspruchs- oder Klageverfahren rechnen wir dann unsere Gebühren gegenüber der Staatskasse ab.
Unser Ziel ist es jedoch die Verfahren für unsere Mandant:innen zu gewinnen, in welchem Fall das Jobcenter die Rechtsanwaltgebühren tragen muss.