Ja, für unsere Mandant:innen entstehen keine Kosten.
Widerspruchsverfahren sind gem. § 64 SGB X bzw. Gerichtsverfahren vor einem Sozialgericht nach §183 SGG für Hartz IV-Empfänger:innen kostenfrei. Sie müssen keine Gebühren oder Gerichtskosten zahlen.
Auch unsere Dienstleistung ist kostenlos für unsere Mandant:innen, sie müssen keine Anwaltskosten tragen.
Wenn wir Widerspruch oder Klage erheben, bitten wir Mandant:innen einen Antrag auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu stellen.
Im Fall einer Niederlage im Widerspruchs- oder Klageverfahren rechnen wir dann unsere Gebühren gegenüber der Staatskasse ab.
Unser Ziel ist es jedoch die Verfahren für unsere Mandant:innen zu gewinnen, in welchem Fall das Jobcenter die Rechtsanwaltgebühren tragen muss.