Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Ob Prozesskostenhilfe trotz laufenden Einkommens bewilligt werden kann, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Bitte füllen Sie den Antrag trotz Erwerbstätigkeit vollständig aus und fügen die benötigten nachweise dazu bei. Das Sozialgericht wird prüfen, ob ein individueller Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.