Jeder Bescheid wird individuell geprüft, somit können wir auch keine pauschale Bearbeitungszeit nennen - jeder Bescheid ist individuell, sowie die Berechnungsgrundlage und persönlichen Verhältnisse der Mandanten. Darüber hinaus befinden wir uns bei der Bescheidprüfung in einem Fristgeschäft, somit ist diese auch relevant dafür, wann welcher Bescheid geprüft wird.
Machen Sie sich bitte keine Sorgen, wir werden aber innerhalb der Frist tätig.
Danach gilt:
Widerspruchsverfahren: Das Jobcenter hat dem Gesetz nach eine Frist von 3 Monaten, um über den Widerspruch zu entscheiden. Dies lässt sich nicht beschleunigen.
Untätigkeitsklage: Nach Ablauf von 3 Monaten nach Widerspruchserhebung können wir frühestens Untätigkeitsklage erheben.
Klageverfahren: Ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht dauert in erster Instanz durchschnittlich 1 bis 1 1/2 Jahre. Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab, so dass wir keine verbindliche Aussage darüber machen können, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.