Leider können wir in Ihrem Fall keinen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht stellen.
Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten den bestmöglichen Service zu bieten und das könnten wir in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren leider nicht gewährleisten. Sie können den Antrag aber auch selbst beim Sozialgericht stellen; die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht zwingend erforderlich.
Wir hoffen, dass sich Ihre Probleme in Kürze lösen und sind in allen anderen Angelegenheiten wir gewohnt für Sie da!