💡 Beratungshilfe (BH)
Die Beratungshilfe muss in keinem Fall zurückgezahlt werden.
Alle weiteren Kosten übernimmt dauerhaft die Staatskasse.
⚖️ Prozesskostenhilfe (PKH)
Die bewilligte Prozesskostenhilfe kann zurückzuzahlen sein,
wenn sich innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens
Ihre Einkommens- oder Vermögensverhältnisse wesentlich verbessern (§ 120a ZPO).
Das Gericht prüft in diesem Zeitraum regelmäßig, ob Sie nun leistungsfähig sind.
In diesem Fall kann eine Ratenzahlung oder teilweise Rückforderung angeordnet werden.