Die Widerspruchsfrist beginnt grundsätzlich mit Zugang des Bescheides und beträgt einen Monat. Dabei gilt die Vermutung dass die regelmäßige Postlaufzeit 3 Tage beträgt. Der Fristablauf tritt somit regelmäßig 3 Tagen und einem Monat nach Ausstellungsdatum des Bescheides ein.
Haben Sie den Bescheid nachweislich früher oder später erhalten, beginnt die Frist von einem Monat ab diesem Zeitpunkt.