Wir können grundsätzlich auch bei einem bereits laufenden Widerspruchsverfahren als Rechtsbeistand dem Verfahren beitreten.
Bitte lassen Sie uns eine Kopie Ihres eigenen Widerspruchs zukommen, damit wir prüfen können, ob Sie die nötigen Formvorschriften eingehalten haben und Ihren bisherigen Vortrag bei der Prüfung Ihres Bescheides berücksichtigen können.
Ergibt unsere Prüfung, dass Ihr Bescheid fehlerhaft ist, ergänzen wir Ihren Widerspruch durch weiteren Vortrag.