Mit einer Anhörung wird ihnen rechtliches Gehör gewährt, Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, auf diese zu antworten.
Zu einem Termin im Rahmen des Widerspruchsverfahrens müssen Sie nicht erscheinen.
Aber Achtung: Normale Meldetermine im Rahmen der Arbeitsvermittlung müssen Sie auch während eines Widerspruchsverfahrens wahrnehmen! Auch während eines Widerspruchsverfahrens gelten die allgemeinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter.