Dokumente
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Ich habe Ihenn bereits eine Umsatzanzeige geschickt. Warum benötigen Sie diese nochmals?
Eine Umsatzanzeige ist für einen Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe nicht ausreichend. Da Umsatzanzeigen filterbar sind, akzeptieren die Gerichte diese als nicht als Nachweis. Bitte senden Sie uns daher Kontoauszüge. Diese können Sie auch in digitaler Form in Ihrem Online-Banking herunterladen.
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Ich habe mehrere Fälle bei Ihnen. Warum fordern Sie immer dieselben Unterlagen an?
Sollten Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt haben:
Wir müssen für jedes Verfahren einen eigenständigen Antrag auf Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe stellen. Deswegen müssen wir diese Unterlagen in jedem Ihrer Verfahren jeweils von Ihnen anfordern.
Handelt es sich um Kontoauszüge?
Kontoauszüge: Da wir für jeden Beratungshilfeantrag immer die Kontoauszüge der aktuell letzten 6 Wochen benötigen, werden die Kontoauszüge mehrfach bei Ihnen angefordert, da die uns vorliegenden Kontoauszüge nicht mehr aktuell genug sind.
Nachweise für das Widerspruchs-/Klageverfahren:Wir benötigen in jeder Akte immer aktuelle Unterlagen. Deswegen kann es vorkommen, dass wir von Ihnen Unterlagen anfordern, die Sie bereits zu einer anderen Akte schon einmal übersandt haben.
Doppelte Akte:Sie haben Ihren Bescheid mehrfach bei uns angelegt, so dass die benötigten Unterlagen aus jeder Akte heraus angefordert wurden. Wir werden die doppelte Akte nun schließen, damit keine weiteren Aufforderungen mehr erfolgen.