Eine Umsatzanzeige ist für einen Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe nicht ausreichend. Da Umsatzanzeigen filterbar sind, akzeptieren die Gerichte diese als nicht als Nachweis. Bitte senden Sie uns daher Kontoauszüge. Diese können Sie auch in digitaler Form in Ihrem Online-Banking herunterladen.