Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wir notieren jede Frist und halten diese ein.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wir notieren jede Frist und halten diese ein.