Grundsätzlich ist ein Vergleich mit dem gerichtlichen Beschluss sofort fällig.
In der Praxis erfolgt eine Auszahlung in der Regel zu dem monatlichen Zeitpunkt an dem Ihr Arbeitgeber üblicherweise Ihr Entgelt auszahlt.
Sollte es zu keiner Erfüllung kommen, melden Sie sich gerne bei uns.