Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf ALG1.
Hier gelten jedoch gesetzliche Ausnahmen. Diese können z.B. sein, wenn Sie fristlos gekündigt wurden oder eine Sperrfrist aufgrund eines Aufhebungsvertrages besteht.
Dies ist aber eine Frage, welche wir im Einzelfall beantworten können. Melden Sie sich dazu gerne bei uns.