Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf ALG1.
Hier gelten jedoch gesetzliche Ausnahmen. Diese können z.B. sein, wenn die Mandantschaft fristlos gekündigt wurde oder eine Sperrfrist aufgrund eines Aufhebungsvertrages besteht.
Dies ist aber eine Frage, welche wir im Einzelfall beantworten können. Melden Sie sich dazu gerne bei uns.