Kündigung | Kündigungsschutzklage
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Wie setzt sich der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage zusammen?
Der Streitwert setzt sich aus Bruttomonatsentgelt zusammen. Der Streitwert ist entscheidend für die Berechnung der Gebühren im Verfahren.
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Kündigungsschutzklage läuft, kann ich eine neue Arbeit anfangen? Welche Konsequenzen für laufende Kündigungsschutzklage bzw für mich?
Nach dem Ende der Kündigungsfrist können Sie einen neue Arbeit beginnen. Dies ist in der Regel wirtschaftlich sinnvoll.
Melden Sie sich gerne für das genaue Vorgehen, dann sprechen wir dies gerne ab.
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Wie sehen die Fristen bei einer Kündigungsschutzklage aus? Wird diese auch eingehalten?
Einen Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wir notieren jede Frist und halten diese ein.
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Die Kündigungsschutzklage wurde mit Vergleich beendet. Wann wird die Vergleichssumme ausgezahlt?
Grundsätzlich ist ein Vergleich mit dem gerichtlichen Beschluss sofort fällig.
In der Praxis erfolgt eine Auszahlung in der Regel zu dem monatlichen Zeitpunkt an dem Ihr Arbeitgeber üblicherweise Ihr Entgelt auszahlt.
Sollte es zu keiner Erfüllung kommen, melden Sie sich gerne bei uns.
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Habe ich bei Kündigungsschutzklage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG I)?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf ALG1.
Hier gelten jedoch gesetzliche Ausnahmen. Diese können z.B. sein, wenn die Mandantschaft fristlos gekündigt wurde oder eine Sperrfrist aufgrund eines Aufhebungsvertrages besteht.
Dies ist aber eine Frage, welche wir im Einzelfall beantworten können. Melden Sie sich dazu gerne bei uns. -
Ich habe eine Kündigungsschutzklage erhoben und erhalte keinen Lohn und keine anderen Einkünfte, was kann/muss ich tun?
Sollten Sie kein Entgelt erhalten, obwohl das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet wurde,
- so bieten Sie bitte schriftlich und tatsächlich Ihre Arbeitsleistung an.
- Gleichzeitig fordern Sie bitte Ihren Arbeitgeber, schriftlich und per Einschreiben zur Zahlung auf.
- Sollten Sie freigestellt sein, dann müssen Sie Ihre Arbeitslesitung nicht anbieten.
- Bitte melden Sie sich zudem umgehend arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.
- Sollte das Arbeitsverhältnis beendet sein, dann melden Sie sich bitte zudem Arbeitslos und beantragen Sie schon vorher Arbeitslosengeld.
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Habe ich einen Anspruch auf Abfindung, wenn er gekündigt wird?
Sie haben keinen Anspruch auf eine Abfindung. In Kündigungsschutzverfahren, werden aber regelmäßig Vergleiche geschlossen.
In diesen kann eine Abfindung vereinbart sein.Letztendlich ist die Abfindung immer Verhandlungssache.
Zur ersten Bestimmung der Höhe, wird gerne die Regelabfindung bestimmt.
Diese Faustregel für Abfindungen in Vergleichsverhandlungen lautet: Pro Beschäftigungsjahr (Zeit als Azubi zählt nicht dazu) im Unternehmen ein halbes Bruttomonatsgehalt. Das ist keine gesetzliche Regelung.