Sollten Sie kein Entgelt erhalten, obwohl das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet wurde,
- so bieten Sie bitte schriftlich und tatsächlich Ihre Arbeitsleistung an.
- Gleichzeitig fordern Sie bitte Ihren Arbeitgeber, schriftlich und per Einschreiben zur Zahlung auf.
- Sollten Sie freigestellt sein, dann müssen Sie Ihre Arbeitslesitung nicht anbieten.
- Bitte melden Sie sich zudem umgehend arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.
- Sollte das Arbeitsverhältnis beendet sein, dann melden Sie sich bitte zudem Arbeitslos und beantragen Sie schon vorher Arbeitslosengeld.