Gericht & Untätigkeitsklage
Alle Beiträge anzeigenWird ein Gerichtstermin stattfinden?
In der Regel ist bei einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungsverfahren kein Gerichtstermin erforderlich. Das Verfahren läuft meistens schriftlich ab. Oft reagiert die Behörde nach Klageerhebung und entscheidet den Antrag. Falls das Gericht dennoch entscheiden muss, kann es dies ohne mündliche Verhandlung tun. Nur in Ausnahmefällen wird eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Wie lange dauert es bis ein Gericht eine Entscheidung trifft?
Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens, insbesondere einer Untätigkeitsklage, kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Falles, die Arbeitsbelastung des Gerichts, und die spezifischen Verfahrensvorschriften des jeweiligen Gerichts.
Typischerweise kann die Entscheidung in einem Verwaltungsgerichtsverfahren (einschließlich einer Untätigkeitsklage) mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen. In vielen Verfahren ist auch eine Antwort nach wenigen Wochen möglich.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zeitangaben nur Durchschnittswerte darstellen und es in der Praxis sowohl kürzere als auch längere Verfahren geben kann.
Verfahren
Alle Beiträge anzeigenWird ein Gerichtstermin stattfinden?
In der Regel ist bei einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungsverfahren kein Gerichtstermin erforderlich. Das Verfahren läuft meistens schriftlich ab. Oft reagiert die Behörde nach Klageerhebung und entscheidet den Antrag. Falls das Gericht dennoch entscheiden muss, kann es dies ohne mündliche Verhandlung tun. Nur in Ausnahmefällen wird eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Wie lange dauert es bis ein Gericht eine Entscheidung trifft?
Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens, insbesondere einer Untätigkeitsklage, kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Falles, die Arbeitsbelastung des Gerichts, und die spezifischen Verfahrensvorschriften des jeweiligen Gerichts.
Typischerweise kann die Entscheidung in einem Verwaltungsgerichtsverfahren (einschließlich einer Untätigkeitsklage) mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen. In vielen Verfahren ist auch eine Antwort nach wenigen Wochen möglich.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zeitangaben nur Durchschnittswerte darstellen und es in der Praxis sowohl kürzere als auch längere Verfahren geben kann.
Können wir den Antrag stellen ohne Termin beim Ausländeramt?
Ja, wir können den Antrag auch ohne einen Termin beim Ausländeramt stellen. Dadurch sparen Sie Zeit, während wir das Verfahren vorantreiben.
Muss ich nach der Beauftragung noch zur Behörde gehen?
Wir übernehmen alles, was rechtlich möglich ist, für Sie. Durch die Beauftragung eines Anwalts können wir viele Schritte für Sie erledigen. Am Ende wird es nur noch nötig sein, dass Sie einen Termin wahrnehmen, um Ihre Originalunterlagen bei der Behörde vorzulegen.
Kosten & Pakete
Alle Beiträge anzeigenWas ist in Ihrem Paket enthalten?
In unserem Paket sind folgende Leistungen enthalten:
1. Anwalts- und Gerichtskosten für das gesamte Verfahren
2. Unterstützung bei der Antragsstellung
3. Beschleunigung des Verfahrens
4. Vertretung bei einer Klage, z. B. für die Einbürgerung oder den Erhalt der Niederlassungserlaubnis
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen zu den Details des Pakets haben!
Bieten Sie Paketpreise für Familien an?
Ja, wir haben spezielle Paketpreise für Familien. Diese Pakete sind darauf ausgelegt, mehrere Familienmitglieder gemeinsam zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Angebote für Familien zu erfahren.
Einbürgerung
Alle Beiträge anzeigenKann ich mich auch einbürgern lassen, wenn ich straffällig geworden bin?
Kleinere Vergehen können verziehen werden, aber bei schwereren Straftaten kann die Einbürgerung abgelehnt werden.
Im Pass fehlt ein Passbild, ist das ein Problem für die Einbürgerung?
Für die Einbürgerung muss die Identität der einbürgerungswilligen Person nachgewiesen werden. Ein fehlendes Bild im Pass erschwert dies. Zunächst sollte daher geklärt werden, ob die Person evtl. im Besitz anderer offizielle Dokumente ist, die ein Bild der Person beinhalten.
Muss ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Nein, von Seiten der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht zwingend aufgeben. Allerdings hängt es auch von den Regeln Ihres Herkunftslandes ab. Wir beraten Sie dazu gerne, um zu klären, wie es in Ihrem speziellen Fall aussieht.
Kann ich ohne Sprachnachweis eingebürgert werden?
Ja, ein formeller Sprachnachweis (z. B. Zertifikat B1) ist keine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Entscheidend ist, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen.
Wie können die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
Die erforderlichen Sprachkenntnisse können unter anderem durch folgende Nachweise erbracht werden:
- Bescheinigung des BAMF über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
- Zertifikat Deutsch (B1 GER) oder ein gleichwertiges/höherwertiges Sprachdiplom
- Erfolgreiche Versetzung über vier Jahre an einer deutschsprachigen Schule
- Deutscher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
- Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
- Erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
- Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium und Immatrikulation in einem deutschen Studiengang
- Umschulung in deutscher Sprache mit mindestens zweijähriger Dauer
- Anerkannte Gleichwertigkeit eines ausländischen Ausbildungsabschlusses nach einer mindestens
- einjährigen deutschen Qualifizierungsmaßnahme
Unterstützung bei der Einbürgerung
Ansonsten kann bei Ihnen auch eine Ausnahme greifen, weswegen kein Sprachnachweis notwendig ist. Mit welcher Ausnahme wir Sie gegenüber der Behörde vertreten können, teilen wir Ihnen mit und helfen Ihnen bei der gesamten Kommunikation. Ansonsten helfen wir Ihnen auch dabei den passenden Sprachkurs und das passende Zertifikat für Sie zu finden.
Ich habe keinen B1-Nachweis. Was kann ich machen?
Die Sprachkenntnisse können auch durch einen der folgenden Nachweise nachgewiesen werden?
- eine Bescheinigung, dass Sie mit Erfolg (Versetzung) mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben
- ein deutscher Hauptschulabschluss oder ein anderer mind. gleichwertiger deutscher Schulabschluss.
- der Nachweis, dass Sie in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule versetzt worden sind
- Ihr Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
- erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
Ansonsten sind auch Ausnahmen denkbar, die wir prüfen.
Wie lange dauert der Einbürgerungstest?
Der Einbürgerungstest dauert 60 Minuten und besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen.
Mehr dazu: https://passexperten.de/ratgeber/einbuergerungstest/
Niederlassungserlaubnis
Alle Beiträge anzeigenIch habe noch keinen Einbürgerungstest/Test “Leben in Deutschland” gemacht. Brauche ich diesen überhaupt? (Niederlassungserlaubnis)
Ob Sie einen Test "Leben in Deutschland" benötigen kommt auf Ihre Situation ein. Es ging einige Möglichkeiten, wonach eine Ausnahme greifen könnte, die wir gerne für Sie prüfen, sofern Sie die Vollmacht unterschreiben und die notwendigen Dokumente einreichen.
Ausnahmen können sein:
Hohes Alter
Krankheiten
Erkennbar geringer Integrationsbedarf
Weitere Härtefälle
Wie läuft das Verfahren?
Das Verfahren zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung gliedert sich in mehrere Schritte:
1. Antragstellung: Wir stellen den Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.
2. Prüfung des Antrags durch die Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde wird deinen Antrag überprüfen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
3. Sollte die Behörde nicht antworten, bauen wir Druck bei der Ausländerbehörde auf und erheben nach wenigen Monaten eine Untätigkeitsklage.
3. Bei Ablehnung des Antrags: Falls dein Antrag abgelehnt wird, klagen wir gegen diese Entscheidung.
4. Erteilung der Niederlassungserlaubnis bzw. Einbürgerung: Nach erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen wird dir die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung erteilt. Dies markiert den Abschluss des Verfahrens und gibt dir offiziell den Status eines ständigen Wohnsitzes oder Staatsbürgers.