Verfahren
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Wird ein Gerichtstermin stattfinden?
In der Regel ist bei einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungsverfahren kein Gerichtstermin erforderlich. Das Verfahren läuft meistens schriftlich ab. Oft reagiert die Behörde nach Klageerhebung und entscheidet den Antrag. Falls das Gericht dennoch entscheiden muss, kann es dies ohne mündliche Verhandlung tun. Nur in Ausnahmefällen wird eine mündliche Verhandlung angesetzt.
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Wie lange dauert es bis ein Gericht eine Entscheidung trifft?
Die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens, insbesondere einer Untätigkeitsklage, kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Komplexität des Falles, die Arbeitsbelastung des Gerichts, und die spezifischen Verfahrensvorschriften des jeweiligen Gerichts.
Typischerweise kann die Entscheidung in einem Verwaltungsgerichtsverfahren (einschließlich einer Untätigkeitsklage) mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen. In vielen Verfahren ist auch eine Antwort nach wenigen Wochen möglich.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zeitangaben nur Durchschnittswerte darstellen und es in der Praxis sowohl kürzere als auch längere Verfahren geben kann. -
Können wir den Antrag stellen ohne Termin beim Ausländeramt?
Ja, wir können den Antrag auch ohne einen Termin beim Ausländeramt stellen. Dadurch sparen Sie Zeit, während wir das Verfahren vorantreiben.
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Muss ich nach der Beauftragung noch zur Behörde gehen?
Wir übernehmen alles, was rechtlich möglich ist, für Sie. Durch die Beauftragung eines Anwalts können wir viele Schritte für Sie erledigen. Am Ende wird es nur noch nötig sein, dass Sie einen Termin wahrnehmen, um Ihre Originalunterlagen bei der Behörde vorzulegen.