Einbürgerung

  • Kann ich mich auch einbürgern lassen, wenn ich straffällig geworden bin?

    Kleinere Vergehen können verziehen werden, aber bei schwereren Straftaten kann die Einbürgerung abgelehnt werden. 

  • Im Pass fehlt ein Passbild, ist das ein Problem für die Einbürgerung?

    Für die Einbürgerung muss die Identität der einbürgerungswilligen Person nachgewiesen werden. Ein fehlendes Bild im Pass erschwert dies. Zunächst sollte daher geklärt werden, ob die Person evtl. im Besitz anderer offizielle Dokumente ist, die ein Bild der Person beinhalten.
     

  • Muss ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?

    Nein, von Seiten der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht zwingend aufgeben. Allerdings hängt es auch von den Regeln Ihres Herkunftslandes ab. Wir beraten Sie dazu gerne, um zu klären, wie es in Ihrem speziellen Fall aussieht.

  • Kann ich ohne Sprachnachweis eingebürgert werden?

    Ja, ein formeller Sprachnachweis (z. B. Zertifikat B1) ist keine zwingende Voraussetzung für die Einbürgerung. Entscheidend ist, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen.



    Wie können die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
    Die erforderlichen Sprachkenntnisse können unter anderem durch folgende Nachweise erbracht werden:

    - Bescheinigung des BAMF über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
    - Zertifikat Deutsch (B1 GER) oder ein gleichwertiges/höherwertiges Sprachdiplom
    - Erfolgreiche Versetzung über vier Jahre an einer deutschsprachigen Schule
    - Deutscher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
    - Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
    - Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
    - Erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
    - Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium und Immatrikulation in einem deutschen Studiengang
    - Umschulung in deutscher Sprache mit mindestens zweijähriger Dauer
    - Anerkannte Gleichwertigkeit eines ausländischen Ausbildungsabschlusses nach einer mindestens
    - einjährigen deutschen Qualifizierungsmaßnahme


    Unterstützung bei der Einbürgerung

    Ansonsten kann bei Ihnen auch eine Ausnahme greifen, weswegen kein Sprachnachweis notwendig ist. Mit welcher Ausnahme wir Sie gegenüber der Behörde vertreten können, teilen wir Ihnen mit und helfen Ihnen bei der gesamten Kommunikation. Ansonsten helfen wir Ihnen auch dabei den passenden Sprachkurs und das passende Zertifikat für Sie zu finden.

  • Ich habe keinen B1-Nachweis. Was kann ich machen?

    Die Sprachkenntnisse können auch durch einen der folgenden Nachweise nachgewiesen werden?

     

    • eine Bescheinigung, dass Sie mit Erfolg (Versetzung) mindestens vier Jahre eine deutschsprachige Schule besucht haben
    • ein deutscher Hauptschulabschluss oder ein anderer mind. gleichwertiger deutscher Schulabschluss.
    • der Nachweis, dass Sie in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule versetzt worden sind
    • Ihr Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen (Fach-)Hochschule
    • erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung

     

    Ansonsten sind auch Ausnahmen denkbar, die wir prüfen.

  • Wie lange dauert der Einbürgerungstest?

    Der Einbürgerungstest dauert 60 Minuten und besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen.

    Mehr dazu: https://passexperten.de/ratgeber/einbuergerungstest/

  • Wie kann ich den Einbürgerungstest vorbereiten?

    Es gibt zahlreiche Übungsmaterialien und Online-Tests, die Ihnen helfen können, sich auf den Einbürgerungstest vorzubereiten.

    Alle Infos dazu: https://passexperten.de/ratgeber/einbuergerungstest/

  • Was passiert, wenn ich den Einbürgerungstest nicht bestehe?

    Sie können den Einbürgerungstest wiederholen. Es gibt keine Begrenzung, wie oft der Test abgelegt werden kann.

  • Ist Einbürgerungstest aus einem anderen Bundesland auch in einem neuen Bundesland gültig?

    Ja der Test ist deutschlandweit einheitlich und überall gültig.




    Wenn in Ihrer Stadt, wie zum Beispiel Hamburg, bis zum Jahresende keine freien Termine mehr für den Einbürgerungstest verfügbar sind, gibt es einige Optionen:

    Option 1: Prüfen, ob ein Einbürgerungstest überhaupt erforderlich ist




    Option 2: Termine im nächsten Jahr buchen:

    Einige Prüfstellen bieten bereits Termine für das kommende Jahr an. Besuchen Sie regelmäßig die Websites der zuständigen Prüfstellen, um frühzeitig einen Termin im nächsten Jahr zu sichern. Beispielsweise könnten Termine ab Januar 2025 verfügbar sein.




    Option 3: Nach Terminen in umliegenden Städten suchen:

    Falls es dringend ist, könnten Sie auch in nahegelegenen Städten nach Terminen für den Einbürgerungstest suchen. Manchmal haben Prüfstellen in Städten wie Lübeck, Bremen oder Hannover frühere Verfügbarkeiten.




    Vorbereitung nutzen: Nutzen Sie die Wartezeit zur Vorbereitung auf den Test. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt ein Online-Testcenter zur Verfügung, in dem Sie den Fragenkatalog interaktiv üben könne

  • Ich habe noch keinen Einbürgerungstest gemacht. Kann ich trotzdem schon den Antrag stellen?

    Wichtig ist, dass der Einbürgerungstest in dem Zeitpunkt vorliegt, in dem die Behörde über den Antrag entscheidet. Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten macht es Sinn den Antrag schon zu stellen, bevor Einbürgerungstest gemacht wurde und das Ergebnis dann nachzureichen. Wir unterstützen sehr gerne in dem Prozess.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Einbürgerungstest und dem Test: Leben in Deutschland?

    Der Einbürgerungstest und der Test „Leben in Deutschland“ sind der gleiche Test. Als Test “Leben in Deutschland” wird der Test bezeichnet, wenn er am Ende eines Integrationskurses absolviert wird. Bis auf die unterschiedliche Bezeichnung gibt es keine Unterschiede. Beide Tests haben die gleichen Fragen und den gleichen Prüfungsablauf und werden gleichermaßen bei der Einbürgerung oder der Niederlassungserlaubnis anerkannt.

  • Kann ich die Einbürgerung beantragen, wenn ich in Teilzeit arbeite?

    Ja, solange Ihr Einkommen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts ausreicht.

  • Was passiert, wenn ich während des Einbürgerungsverfahrens arbeitslos werde?

    Ihr Antrag könnte in Gefahr geraten, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr sichern können. Wir helfen Ihnen dabei die Koordination gegenüber der Behörde zu sichern.

  • Welches Einkommen muss ich haben, um für die Einbürgerung in Betracht zu kommen?

    Die Berechnung des Lebensunterhalts kann recht komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr Alter, Ihre Mietkosten, Familienstand und die Anzahl der Kinder. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Sie keine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten. Wenn dies der Fall ist, wird davon ausgegangen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Ihr Einkommen ausreichend ist.

    Eine Faustformel ist dabei: Wenn Sie 1.500 EUR brutto verdienen, ledig sind und keine Kinder haben, sollte Ihr Gehalt ausreichen.

  • Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

    Mit einer Fiktionsbescheinigung wird ein vorläufiges Aufenthaltsrecht nachgewiesen. Dieses entsteht durch Stellung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Fiktionsbescheinigung wird für den Zeitraum erteilt, in dem dieser Antrag geprüft wird.

    Es gibt zwei Formen der Fiktionsbescheinigung: 

    Einreise ohne Visum und es wird ein längerfristiger Aufenthaltstitel angestrebt: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz

    Wenn Ausl. bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und eine Verlängerung anstrebt oder ein nationales Visum der Kategorie D für längerfristige Aufenthalte besitzt und die Erteilung eines Aufenthaltstitels wünscht: die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz

  • Kann ich mit einer Aufenthaltsgestattung/Duldung eingebürgert werden?

    Nein. Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel. Im Zeitpunkt der Antragstellung muss aber ein qualifizierter Aufenthaltstitel vorliegen.

  • Was passiert nach der Einbürgerung?

    Nach erfolgreicher Einbürgerung erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde und können einen deutschen Reisepass und Personalausweis beantragen.

  • Welche Vorteile hat die deutsche Staatsbürgerschaft?

    Unbeschränkter Aufenthalt in Deutschland und der EU

    Wahlrecht bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen

    Zugang zu deutschen Sozialleistungen

    Konsularischer Schutz im Ausland
     

  • Wie ist der Ablauf bei einem Namensänderungswunsch?

    Der Ablauf bei einem Namensänderungswunsch im Rahmen der Einbürgerung gestaltet sich folgendermaßen:




    1. Eingang des Namensänderungswunsches
    Wenn eine Person den Wunsch äußert, ihren Namen zu ändern, wird dieser zunächst zur Kenntnis genommen und vermerkt. Dies geschieht unabhängig vom aktuellen Stand des Einbürgerungsverfahrens.




    2. Vermerk und Speicherung des Wunsches
    Der Namensänderungswunsch wird in den Unterlagen der einbürgerungswilligen Person dokumentiert. Allerdings wird er zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet oder umgesetzt. Die eigentliche Relevanz erhält die Namensänderung erst nach der erfolgreichen Einbürgerung.




    3. Relevanz nach Einbürgerung, aber vor Passbeantragung
    Erst nach der erfolgreichen Einbürgerung, also sobald die Person offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, wird die Namensänderung wieder relevant.
    Konkret geschieht dies vor der Beantragung des deutschen Reisepasses und Personalausweises.
    In diesem Schritt wird die Person noch einmal aktiv nach einem möglichen Namensänderungswunsch gefragt.




    Gründe für diesen Ablauf

    1. Vereinfachtes Verfahren

    Die Namensänderung kann nach Abschluss der Einbürgerung direkt im Rahmen der Ausstellung deutscher Dokumente vorgenommen werden.
    Das reduziert den bürokratischen Aufwand und verhindert unnötige Doppelbearbeitungen.

    2. Zeitliche Effizienz

    Durch die Bündelung der Prozesse wird vermieden, dass parallel zum Einbürgerungsantrag eine separate Namensänderung bearbeitet werden muss.
    Dies könnte das gesamte Verfahren unnötig verzögern.

    3. Rechtsklarheit

    Nach der Einbürgerung erfolgt die Namensänderung nach deutschem Recht, was klare gesetzliche Rahmenbedingungen schafft.
    Dadurch wird sichergestellt, dass Personalausweis und Reisepass mit einem eindeutigen und rechtskonformen Namen ausgestellt werden können.




    Fazit
    Ein Namensänderungswunsch wird zwar schon während des Einbürgerungsverfahrens vermerkt, aber erst nach der Einbürgerung und vor der Passbeantragung umgesetzt. Dieses Vorgehen sorgt für einen effizienteren Ablauf, reduziert bürokratische Hürden und stellt eine rechtssichere Namensänderung nach deutschem Recht sicher.

  • Kann ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn ich im Ausland lebe?

    Ja das ist möglich. Allerdings unter strengeren Bedingungen. Wir beraten Sie dazu gerne.

  • Kann ich während der Einbürgerung ins Ausland reisen?

    Ja Auslandsreisen sind möglich. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht länger als sechs Monate im Ausland aufhalten und Ihr Lebensmittelpunkt und Wohnsitz in Deutschland bleibt.

  • Was passiert, wenn ich während des Verfahrens in ein anderes Bundesland umziehe?

    Ihr Antrag wird an die zuständige Behörde des neuen Wohnortes weitergeleitet. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern. Es bestehen Möglichkeiten, dass die alte Behörde zuständig bleibt.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

    Sie müssen mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, ausreichende Deutschkenntnisse haben und Ihren Lebensunterhalt sichern können. Für jede der Voraussetzungen bestehen Ausnahmen oder Erleichterungen, bei denen wir helfen können.