Niederlassungserlaubnis
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Ich habe noch keinen Einbürgerungstest/Test “Leben in Deutschland” gemacht. Brauche ich diesen überhaupt? (Niederlassungserlaubnis)
Ob Sie einen Test "Leben in Deutschland" benötigen kommt auf Ihre Situation ein. Es ging einige Möglichkeiten, wonach eine Ausnahme greifen könnte, die wir gerne für Sie prüfen, sofern Sie die Vollmacht unterschreiben und die notwendigen Dokumente einreichen.
Ausnahmen können sein:
Hohes Alter
Krankheiten
Erkennbar geringer Integrationsbedarf
Weitere Härtefälle -
Wie läuft das Verfahren?
Das Verfahren zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung gliedert sich in mehrere Schritte:
1. Antragstellung: Wir stellen den Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.
2. Prüfung des Antrags durch die Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde wird deinen Antrag überprüfen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
3. Sollte die Behörde nicht antworten, bauen wir Druck bei der Ausländerbehörde auf und erheben nach wenigen Monaten eine Untätigkeitsklage.
3. Bei Ablehnung des Antrags: Falls dein Antrag abgelehnt wird, klagen wir gegen diese Entscheidung.
4. Erteilung der Niederlassungserlaubnis bzw. Einbürgerung: Nach erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen wird dir die Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung erteilt. Dies markiert den Abschluss des Verfahrens und gibt dir offiziell den Status eines ständigen Wohnsitzes oder Staatsbürgers.