Sofern in der Ladung angeordnet wird, dass Sie persönlich geladen sind, müssen Sie erscheinen. Dies ist in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten der Regelfall. In gewissen Fällen können wir für Sie auf Wunsch einen sogenannten Entbindungsantrag stellen, sodass Sie nicht vor Gericht erscheinen müssen. Da dies Auswirkungen auf die Gerichtsverhandlung haben kann, muss dies der zuständige Anwalt prüfen. Wichtig: Sollten Sie keine Bestätigung zur Entbindung erhalten, gehen Sie bitte bei persönlicher Ladung von einer Anwesenheitspflicht aus.