Die Frist zur Zahlung des Bußgeldbescheides wird ausgesetzt, wenn wir fristgerecht
Einspruch eingelegt haben. Das Bußgeld müssen Sie nach Einspruchseinlegung demnach
noch nicht zahlen..
Die Frist zur Zahlung des Bußgeldbescheides wird ausgesetzt, wenn wir fristgerecht
Einspruch eingelegt haben. Das Bußgeld müssen Sie nach Einspruchseinlegung demnach
noch nicht zahlen..