Es besteht eine Obliegenheitsverpflichtung der eigenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen, wie sich der Unfall ereignet hat. Sofern der Fragebogen nicht ausgefüllt wird, besteht die Gefahr, dass die eigene Versicherung Regress für regulierte Fremdschäden nimmt. Insofern sollte der Fragebogen ausgefüllt werden. Hierbei sollte man sich in kurzen Sätzen auf eigene Wahrnehmungen beschränken.