Was tun? Darf ich verschiedene Passagen in Vollmacht streichen?
Unsere Vollmacht entspricht den üblichen und notwendigen Formulierungen einer Anwaltsvollmacht. Bitte nehmen Sie keine Streichungen vor, da wir ansonsten nicht vollumfänglich für Sie tätig werden können. Sollten Sie besondere Weisungen an uns haben, schicken Sie uns diese gerne per Mail. Wir werden diese dann in der Sachbearbeitung berücksichtigen.