Beauftragung

  • In welchen Situationen sollte ich einen Anwalt beauftragen?

    Grundsätzlich immer dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte verletzt werden – oder wenn Sie unsicher sind, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind. Typische Situationen sind:

    - wenn Sie Post von einer Behörde, Versicherung oder Gegenseite erhalten,
    - wenn wichtige Fristen laufen,
    - wenn ein Vertrag, Bescheid oder Schreiben unklar ist,
    - wenn Sie ein rechtliches Ziel (z. B. Einbürgerung, Schadensersatz, Kündigungsschutz) durchsetzen wollen,
    - wenn Sie sich über Ihre Rechte und die nächste Schritte informieren möchten, ist unsere kostenlose Erstberatung für Sie da.

    Unser Tipp: Warten Sie nicht, bis es „zu spät“ ist. Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser können wir Ihre Position sichern – oft sogar, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

  • Ich möchte die Vollmacht nicht unterschreiben

    Was tun? Darf ich verschiedene Passagen in Vollmacht streichen?

    Unsere Vollmacht entspricht den üblichen und notwendigen Formulierungen einer Anwaltsvollmacht. Bitte nehmen Sie keine Streichungen vor, da wir ansonsten nicht vollumfänglich für Sie tätig werden können. Sollten Sie besondere Weisungen an uns haben, schicken Sie uns diese gerne per Mail. Wir werden diese dann in der Sachbearbeitung berücksichtigen.