Sie sollten grundsätzlich die Aussage verweigern, wenn sie als Beschuldigter zu einer Anhörung bei der Polizeit geladen werden. Angaben zur Sache sind nur nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakten und Rücksprache mit einem Rechtsanwalt sinnvoll. Sie sind nicht verpflichtet den Termin bei der Polizei wahrzunehmen.
Rufen Sie einfach an und teilen Sie mit, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und nicht kommen werden.