Auch während der Prüfung der Betriebskostenabrechnung bleibt die Nachzahlung fällig und Sie sind zur Zahlung verpflichtet, bis ein konkreter Widerspruch erhoben wurde.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Vermieter um Fristverlängerung zu bitten.
Die vorbehaltliche Zahlung ist stets zu empfehlen.