Kündigung | Mietrecht

  • Fristlose Kündigung der Wohnung – muss ich sofort ausziehen?

    Auch wenn ein Wohnraummietverhältnis gekündigt wurde, darf der Vermieter den Mieter nicht einfach vor die Tür setzen. 

    Geht der Mieter nicht freiwillig, muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben und ggf. die Zwangsvollstreckung betreiben. 

    Ohne einen Titel, also ohne gerichtliches Urteil oder einen bei Gericht geschlossenen Vergleich, gibt es keine Zwangsvollstreckung.